Berufspraktikum
Das Berufspraktikum ist ein Pflichtbestandteil des Studiums (6 LP). Du wendest dein Fachwissen in einem echten Berufsumfeld an — in einem Betrieb oder einer Behörde Deiner Wahl, solange die Tätigkeit einen geoökologischen Bezug hat.
📋 Auf einen Blick
| ⏱ Mindestdauer | 4 Wochen / 180 Arbeitsstunden im Zeitraum |
| 📅 Zeitraum | Vorlesungsfreie Zeit, nach Abschluss der Geoökologiemodule |
| 📋 Antrag stellen | Mindestens 6 Wochen vor Praktikumsbeginn |
| 📧Antrag senden an | Prüfungsausschuss Geoökologie |
| 📝 Bericht nach Abschluss | 5-8 Seiten, gegengezeichnet vom Praktikumsgeber |
Schritt für Schritt
Schritt 1 - Praktikumsstelle finden
Suche Dir eine Stelle mit geoökologischem Bezug. Inspiration findest Du bei:
- VGöD - Verband für Geoökologie in Deutschland - zentrale Praktikumsliste
- KUMAS - Kompetenzzentrum Umwelt — Netzwerk mit ~200 Mitgliedern aus Bayern
- Internetseiten der Professuren oder direkte Anfrage bei den Lehrstühlen
Schritt 2 — Antrag stellen (mind. 6 Wochen vorher)
Sende Deinen Antrag als PDF an den Prüfungsausschuss. Der Antrag muss enthalten:
- Deine Kontaktdaten und aktuelle Adresse
- Praktikumszeitraum und -stelle
- Bestätigung der Praktikumsstelle mit Tätigkeitsbeschreibung und Nachweis des geoökologischen Bezugs
Schritt 3 — Praktikum durchführen
Das Praktikum findet in der vorlesungsfreien Zeit statt und wird von Dir selbstständig organisiert.
Schritt 4 — Nach dem Praktikum
Sende an den Prüfungsausschuss:
- Praktikumsbericht (5–8 Seiten): Tätigkeiten, Ergebnisse und eine Einschätzung der Relevanz für Dein Studium und Deine Berufswahl
- Praktikumszeugnis der Stelle (Dauer, Tätigkeiten, Fehlzeiten)
- Anerkennungsantrag
Mögliche Bereiche für Praktika
| Umweltschutz | Betrieblicher Umweltschutz, Emissionsschutz, Umweltmanagement, Umweltaudit |
| Wasser & Boden | Gewässerschutz, Bodenschutz, Altlastensanierung |
| Natur & Planung | Naturschutz, Landschaftsplanung, Renaturierung |
| Analytik | Chemische, mikrobiologische und molekularbiologische Umweltanalytik |
| Energie & Technik | Alternative Energien, technischer Umweltschutz |
| Beratung & Kommunikation | Umweltberatung, -bildung, -journalismus, -planung |
| Kreislaufwirtschaft | Abfallberatung, Abfallvermeidung, Recycling |
| Klima & Wetter | Meteorologie, Klimaforschung |
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Häufig gestellte Fragen
- Wo kann ich mein Praktikum machen?Einklappen
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Beim Verband für Geoökologie in Deutschland (VGöD, Sitz in Bayreuth) liegt eine zentrale Liste von Stellen, die Praktika für Geoökologen anbieten. Empfehlungen für weitere Stellen, bei denen Praktika möglich sind, sind teilweise den Internetseiten der Professuren zu entnehmen oder können bei ihnen erfragt werden. Es wird empfolen, die bestehenden Kontakte zu nutzen.
- Kann ich mir ein früheres Praktikum anrechnen lassen?Einklappen
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Nein, das Praktikum kann nur bei Immatrikulation an der Universität Bayreuth erfolgen und ihm muss vorher vom Prüfungsausschuss zugestimmt werden. Einzige Ausnahme: Das Praktikum ist im Auslandsstudium als Teil des dortigen Studiums gelaufen.
- Bis wann muss ich die Zustimmung zum Praktikum beantragen?Einklappen
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Bis spätestens 6 Wochen VOR Antritt des Praktikums muss der Antrag auf Zustimmung beim Ansprechpartner für die Betriebspraktika (Vorsitz Prüfungsausschuss) liegen.
- Was muss ich beim Antrag beachten?Einklappen
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Bis spätestens 6 Wochen vor Antritt des Praktikums muss ein formloser schriftlicher Antrag auf Bewilligung des Praktikums mit folgenden Anganben vorliegen:
- Name und aktueller (!) Anschrift des Praktikanten
- Schnellkontakt (e-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer)
- Praktikumszeitraum (nicht nur Arbeitstage)
- Praktikumsstelle
Zusätzlich muss eine Bestätigung der Praktikumsstelle beigefügt werden, aus der die Art der Tätigkeit hervorgeht. Aus der Bestätigung muss außerdem ersichtlich werden, dass das Praktikum einen geoökologischen Bezug haben wird.
Die Bestätigung der Praktikumsstelle (eine e-Mail reicht nicht aus!) muss Folgendes beinhalten:- Name und Adresse der Praktikumsstelle
- Kontaktperson (mit e-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer)
- Name des Praktikanten
- Praktikumszeitraum (nicht nur Arbeitstage)
- Praktikumsinhalte (!!!)
Der Prüfungsausschuss teilt schriftlich mit, ob das Praktikum den Voraussetzungen entspricht.
- Wer zahlt mir das Praktikum?Einklappen
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Manche Praktika werden von den anbietenden Institutionen mitfinanziert, viele auch nicht. Vereinzelt gibt es gesponsorte Praktika, etwa über das Programm Praktikum für die Umwelt. Über Fördermöglichkeiten zu Auslandspraktika vgl. z.B. die einschlägigen Seiten des DAAD.
- Kann ich ein Praktikum während eines Urlaubssemesters machen?Einklappen
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Das Praktikum ist Teil des Studiums wie Seminare etc. Deshalb ist die Anerkennung leider nur möglich, wenn man während des Praktikums zum Studium eingeschrieben war. Wenn man vorübergehend an einer anderen Universität als der Uni Bayreuth eingeschrieben war, muss nachgewiesen werden, dass das Praktikum Teil des dortigen Studiums war (siehe die folgende Frage).
- Kann ich ein Praktikum während eines Ausslandsstudiums machen?Einklappen
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Wenn man vorübergehend an einer anderen Universität als der Uni Bayreuth eingeschrieben war und in dieser Zeit ein Praktikum gemacht hat, kann man es sich unter bestimmten Bedingungen nachträglich anrechnen lassen:
a) Es muss nachgewiesen werden, dass das Praktikum ein Teil des dortigen Studiums war. Man muss also zur Zeit des Praktikums eingeschrieben gewesen sein und ein Bestätigungsschreiben von der Auslands-Uni oder einen Studienplan vorlegen, aus denen hervorgeht, dass das Praktikum Teil des Auslandsstudiums war.
b) Außerdem braucht man wie üblich ein Praktikumszeugnis und eine Bestätigung über Dauer und Inhalte durch die Praktikumsstelle. Ferner besteht auch noch die Möglichkeit der Doppelimmatrikulation. In diesem Fall kann man das Praktikum ganz normal im Rahmen des hiesigen Studiums machen. - Was passiert nach dem Praktikum?Einklappen
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Möglichst bald nach dem Praktikum sollen zwei Dinge abgegeben werden:
a) ein Ergebnis- und Tätigkeitsbericht im Umfang von etwa 5 bis 10 Seiten, der von der Ausbildungsstelle gegengezeichnet sein muss. Der Bericht sollte folgende Punkte beinhalten:
- Vorstellung des Betriebes bzw. der Praktikumsstelle
- Aufgaben des Praktikumsnehmers
- Erläuterung der durchgeführten Tätigkeiten
- Diskussion der Ergebnisse
- Einschätzung des Praktikums
b) eine Praktikumsbescheinigung, in der neben den Angaben zur Person und aktuellen (!) Adresse die Dauer des Praktikums und etwaige Fehltage stehen (Fehlzeiten können grundsätzlich nicht angerechnet werden). Wenn Sie nur ein Original der Bestätigung haben, behalten Sie es für Ihre Unterlagen - eine Kopie reicht aus.
Die Anerkennung des Praktikums wird vom Prüfungsausschuss an das Prüfungsamt gemeldet.